Ihre Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Saarland – erfahren, spezialisiert, verlässlich.
Seit 2010 – Ihr Partner für Arbeitsrecht, Strafrecht , Familienrecht und Medizinrecht
Unsere Sozietät gehört seit über 15 Jahren zu den führenden wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien im Saarland. Wir vertreten und beraten Unternehmen, Führungskräfte und Institutionen mit einem klaren Anspruch: rechtliche Exzellenz, strategische Weitsicht und partnerschaftliche Begleitung – nicht nur im Einzelfall, sondern über Jahre hinweg.
Unsere Mandanten profitieren von der Expertise dreier Fachanwältinnen und Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht, Medizinrecht und Familienrecht. Wir verstehen uns nicht nur als Problemlöser im Ernstfall, sondern als strategischer Partner an der Seite unserer Mandanten mit dem Ziel, die Zukunft mit unseren Mandanten gemeinsam zu gestalten.
Unsere Schwerpunkte im Überblick:
- Arbeitsrecht für Unternehmen und Führungskräfte
Umfassende Beratung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts – von der Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Vertretung. - Wirtschafts- und Medizinstrafrecht
Strafrechtliche Verteidigung mit unternehmerischem Verständnis – bei Ermittlungen, Compliance-Fragen oder gerichtlichen Verfahren. - Medizinrecht für Leistungserbringer
Beratung von Krankenhäusern, Praxen und MVZ – insbesondere im Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht und bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Kostenträgern. - Familienrecht
Trennung oder Scheidung, Sorge- oder Umgangsrecht, Unterhaltsfragen oder Vermögensauseinandersetzungen
Verlässlichkeit entsteht nicht durch Worte, sondern durch gelebte Zusammenarbeit.
Seit 2010 begleiten wir Unternehmen, Entscheidungsträger und Institutionen im Saarland und darüber hinaus – mit Integrität, fachlicher Tiefe und einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge. Unser Ziel war uns ist es, Alternativen aufzuzeigen und Konflikte zu lösen, bevor sie entstehen. Unser Interesse gilt - auch in der Auseinandersetzung mit dem Gegner - nicht dem Streit, sondern der konstruktiven Lösung!
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
Aktuelles aus der Kanzlei
Aktuelle Beiträge aus dem Blog "Medizinrecht Saarland"
von Dr. Florian Wölk
- Zur neuen GOÄ – 4 – Medizinische Notwendigkeit und Verlangensleistung
Im aktuellen Entwurf der GOÄ findet sich auch eine weitgehende Änderung des § 1 Abs. 2 GOÄ. Bedauerlicherweise ist auch dieser Entwurfstext wenig durchdacht und birgt mehr Probleme für die Zukunft, als durch die Neufassung gelöst werden. Ein Fortschritt…
- BSG bestätigt Beweisverwertungsverbot für Sozialgerichte
Für die Krankenhäuser war der Sitzungstag des 1. Senates des BSG vom 12.06.2025 ein erstaunlich guter Tag, denn das BSG hat in einer weiteren Entscheidung vom 12.06.2025 das Beweisverwertungsverbot zugunsten der Krankenhäuser n och einmal bestätigt und…
- Beschränkung des Prüfgegenstandes durch Letztentscheidung
Das BSG hat in einer weiteren Entscheidung vom 12.06.2025 (- B 1 KR 40/24 -) klargestellt, dass die Krankenkasse in einem Prüfverfahren mit ihrer abschließenden Entscheidung den Gegenstand der Prüfung abschließend bestimmt und mit anderen Einwendungen…
